Gutes Arbeiten - unser Ziel!

Berufskrankheit – Betroffen und doch nicht anerkannt?

31.08.2022 | Manche Berufe bringen gesundheitliche Risiken mit sich – darunter auch Erkrankungen, die einen lebenslang begleiten. Ob eine Erkrankung auf die berufliche Tätigkeit zurückzuführen ist, lässt sich oftmals nicht so leicht herausfinden. Jahr für Jahr werden bundesweit über 200.000 Anzeigen auf die Anerkennung einer Berufskrankheit gestellt. Nur etwas mehr als die Hälfte dieser Anträge werden anerkannt. Viele Betroffene stehen nach einem langen Berufsleben mit der Krankheit allein da. Jährlich sterben in Deutschland mehr als 2.000 Menschen an den Folgen einer anerkannten Berufskrankheit. Wie hoch die Anzahl der Erkrankten ist, die aus Unwissenheit oder Leichtfertigkeit keinen Antrag stellen, ist unbekannt.

Eine Erkrankung, deren Entstehung mit der Arbeit zusammenhängt und auch schwerwiegende Folgen für die Betroffenen haben kann, ist jedoch nicht immer mit einer Berufskrankheit gleichzusetzen. Das Bundesarbeitsministerium definiert Berufskrankheiten als „Erkrankungen, die Versicherte durch ihre berufliche Tätigkeit erleiden und die in der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) aufgeführt sind“.

In der Metallbranche führen vor allem bandscheibenbedingte Erkrankungen, Lärmschwerhörigkeit und Erkrankungen der Haut die jährlichen Anzeigen an. Hier die Nachweise zu erbringen ist oft nicht einfach. Liegt keine Gefährdungsbeurteilung vor und ist die Dokumentationskultur im Unternehmen mangelhaft, so ist sehr schwierig, den Zusammenhang zwischen der Tätigkeit und der Krankheitsgeschichte zu klären. Hier ist Betriebsratsarbeit gefragt!

Die Mitbestimmung bei der Gefährdungsbeurteilung, mit dem Nachdruck zur vollständigen Dokumentation, bietet den Betroffenen später im Anerkennungsverfahren enorme Vorteile.

Auf unserer dreiundzwanzigsten gemeinsamen Veranstaltung des Netzwerks „Gesundes Arbeiten – Unser Ziel!“ möchten wir rund um das Thema Berufskrankheiten Aufklärung leisten und wichtige Informationen für die betriebliche Praxis vermitteln. 

Sie bietet wie gewohnt eine hervorragende Gelegenheit, sich mit saarländischen Akteurinnen und Akteuren aus Gewerkschaft und Arbeitsschutz über wissenschaftliche Erkenntnisse und betriebliche Schutzmaßnahmen auszutauschen.

Von: sos

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