Tarifergebnis in der Metall- und Elektroindustrie

Tarifabschluss in Nordrhein-Westfalen richtiges Signal in der aktuell schwierigen Situation

Momentan befinden wir uns hinsichtlich der Corona-Pandemie in einer sehr schwierigen und bisher für fast alle Menschen einmaligen Situation.

Vor diesem Hintergrund standen und stehen die Tarifverhandlungen für den Bereich der Metall- und Elektroindustrie unter besonders schwierigen Vorzeichen.

Die Verantwortung und die Vernunft der Tarifvertragsparteien hat in Nordrhein - Westfahlen zu einem, sicherlich der Situation angepasstem, Verhandlungsergebnis geführt.

„In diesen schwierigen Zeiten geht es neben dem Schutz der Gesundheit auch darum die Krise zu meistern und dabei den Menschen, in unserem Fall den Beschäftigten in der Metall- und Elektroindustrie, mit sinnvollen Maßnahmen und Instrumenten den monatlichen Lebensunterhalt zu stabilisieren und abzusichern“, so Patrick Selzer 1. Bevollmächtigter IG Metall Saarbrücken.

Der Tarifvertrag „Zukunft in Arbeit“ wird wieder in Kraft gesetzt. Damit können die Jahressonderzahlungen, wie die betriebliche Sonderzahlung und das zusätzliches Urlaubsgeld auf eine monatliche Zahlung, umgelegt werden. Dies um damit das monatliche Einkommen und das Kurzarbeitergeld zu erhöhen. Gleichzeitig sind in diesen Fällen betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen, dies ist ein wichtiges und richtiges Signal an die Beschäftigten, so Selzer weiter.

Die Nutzung der tariflichen Zusatztage (T-Zug) wird auch für die bislang nicht Anspruchsberechtigten mit 6 Tagen ermöglicht.

Diese sollen zur Abwendung bzw. zur Minderung der monatlichen Einkommenseinschnitte, bei Kurzarbeit trotz Aufstockungszahlungen, dienen.

Für die notwendige Kinderbetreuung konnten wir auch eine Einigung erzielen, die Kinder bis zum 12.Lebensjahr erfasst und im Ernstfall auch 5 weitere Tage der Freistellung ermöglicht werden.

Bei all diesen Maßnahmen steht die Beschäftigungssicherung im Vordergrund.

Sollte neben Kurzarbeit auch die Absenkung der Arbeitszeit erfolgen müssen, ist hierzu geregelt, dass dies mit einem Teilentgeltausgleich vergütet wird.

Die gekündigten Entgelttabellen werden wieder in Kraft gesetzt.

Darüber hinaus wurde in Nordrhein - Westfalen ein Solidarmodell vereinbart. Dies sieht einen Festbetrag von 350€ multipliziert mit der Anzahl der Beschäftigten des Betriebes, die in den Geltungsbereich des Manteltarifvertrages fallen, vor. Hierbei gilt für die Berechnungsbasis die Anzahl der Vollzeitkräfte und die der Teilzeitbeschäftigten anteilig.

Dieser Gesamtbetrag soll und kann zur Verminderung von Einkommenseinbußen genutzt werden. Dies ist auf betrieblicher Ebene zwischen den Betriebsparteien zu regeln. Sollte das Gesamtvolumen nicht vollständig benötigt werden, ist die Auszahlung zum 01.12.2020 an die Beschäftigten vorgesehen.

Sollte die wirtschaftliche Situation des Unternehmens zum Auszahlungszeitpunkt kritisch sein, besteht die Möglichkeit zur Differenzierung.

Die tarifvertraglichen Regelungen haben eine Laufzeit bis zum 31.12.2020.

„Mit diesem Verhandlungsergebnis in Nordrhein-Westfalen haben wir ein der Situation und der Beschäftigungsproblematik angepasste Regelung, die dazu dient die Arbeitsplätze und Einkommen der Beschäftigten in der aktuellen Krise bestmöglich zu sichern. Nun geht es darum, dies in allen Tarifgebieten zu vereinbaren, diese Erwartung haben die Beschäftigten und dafür setzen wir uns ein“, so Selzer.

Von: sos

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